PSAgA-Schulung 2023

Johann Hobein scheint nicht so schlimm "gestürzt" zu sein.

Johannes Wigger bringt die Lifeline vor der Verwendung erst mal auf die richtige Spannung von 1 kN.

Magnus Rehling lässt seinen an der Lifeline abgestürzten Kollegen Wegner zum Boden ab.

Anwendungstechniker Paul Pfeiffer von IKAR erläutert die Funktionsweise einer Lifeline.

Lars Blechmann unterweist Nils Thomsen in der Bedienung der Lifeline HAL von IKAR.

Simon Mäckle ist "abgestürzt" und wird von Cedric de Boer nach Unterweisung durch Dario Thoss gerettet.

Lorenz Rinns "Absturz" wurde vom an der Lifeline angeschlagenen HSG gebremst.

56 Meisterschüler und vier Externe nahmen teil

Anfang Dezember 2023 wurden unsere Zimmermeisterschüler in Theorie und Praxis in der Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geschult. 56 von unseren 74 Schülern erhielten in drei Gruppen durch Anwendungstechniker Paul Pfeiffer vom Fuldaer PSA-Hersteller IKAR einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen und unterschiedliche Sicherungsarten. Nachmittags wurden unterschiedliche Auffanggurte "frei hängend" ausprobiert. Je nach Gurtart wünschte man sich, möglichst schnell wieder aus dieser Lage befreit zu werden. Im Ernstfall muss sofort mit der Rettung nach einem Absturz begonnen werden, da sonst schwere gesundheitliche Schäden durch ein "Hängetrauma" drohen. PSAgA darf eigentlich gar nicht eingesetzt werden, wenn es kein von den Beschäftigten praktisch geübtes Rettungskonzept gibt. Deshalb wurden zwei Rettungsübungen durchgeführt, bei denen alle Teilnehmer einmal die Rolle des Abgestürzten und einmal des Retters einnahmen. Der Retter musste jeweils seinen Nachfolger in der Handhabung der Rettungshubeinrichtung oder der Ablassvorrichtung der Lifeline unterweisen.

Szenario 1: Eine Person war beim Gerüstbau abgestürzt und hing am Höhensicherungsgerät (HSG). Höhensicherungsgeräte erlauben durch ihren Federmechanismus eine große Bewegungsfreiheit. Bei schnellen Bewegungen wie bei einem Absturz fängt eine Fliehkraftbremse die gesicherte Person ab. Durch Verletzungen oder Bewusstlosigkeit konnte sie selber nicht bei der Rettung mitwirken. Die rettende Person musste dann eine Rettungshubeinrichtung oberhalb der abgestürzten Person am Gerüst anschlagen. Nach Anbringen des Karabiners an der Rückenöse der verunglückten Person wurde sie so weit angehoben, dass die Fliehkraftbremse nicht mehr blockierte. Anschließend konnte der Ablassvorgang zum Boden beginnen. Mit einem Teleskopstab konnte das Anbringen des Karabiners der Rettungshubeinrichtung am Verunglückten geübt werden, wenn dieser an unzugänglicher Stelle hängt. Alternativ kann in einem solchen Fall auch eine Klemme verwendet werden, mit der die Rettungshubeinrichtung auch weit oberhalb der verunglückten Person an deren aus dem HSG gezogenen Band oder Drahtseil angebracht werden.

Szenario 2: Eine Person hatte sich mit einem HSG an einer Lifeline gesichert. Solche Lifelines werden horizontal 12 - 15 m z. B. von Giebelgerüst zu Giebelgerüst gespannt und erlauben große Bewegungsfreiheit in ihrer Spannrichtung. Bei größeren zu sichernden Strecken müssen Zwischenaufhängungen angebracht werden. Der große Vorteil solcher Lifeline-Systeme gegenüber anderen Sicherungsarten mit PSAgA ist, dass die Rettung durch die integrierte Ablasseinrichtung inklusive ist. Nach einem Absturz muss also nicht erst eine Rettungshubeinrichtung geholt werden. Es kann direkt mit dem Ablassen begonnen werden.

Wir hoffen, dass mit dieser Schulung Berührungsängste vor der Verwendung von PSAgA genommen werden konnten und dass die Absolventen sich in Zukunft bei Absturzgefährdung selbstverständlich sichern, sowie ihr erlerntes Wissen und Können an ihre Beschäftigten in Unterweisungen und Rettungsübungen weitergeben. Sollte es tatsächlich zu einem Absturz kommen, wissen wie, wie sie die verunglückte Person schnell aus ihrer misslichen Lage befreien können.