Zimmermeister + Techniker

Um die Stellung der Meisterausbildung im Zimmererhandwerk zu festigen und mit anderen bestehenden Fortbildungsstufen zu verknüpfen, entwickelten das BUNDESBILDUNGSZENTRUM und die Staatliche Technikakademie Alsfeld, Fachschule für Bautechnik, ein gemeinschaftliches Fortbildungskonzept, welches die traditionelle Meisterausbildung mit der Ausbildung zum Hochbautechniker verbindet. Für die Absolventen des BUNDESBILDUNGSZENTRUMs bildet die einjährige Meisterausbildung bei diesem inzwischen seit mehreren Jahren bewährten Fortbildungskonzept die Basis und Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Ausbildungsabschnitt zum Hochbautechniker Vertiefung Holzbau. Die beiden Bildungsabschnitte Zimmermeister und Hochbautechniker werden so miteinander verzahnt, dass die Lehrgangsdauer durch die volle Anerkennung der modifizierten Meisterausbildung gegenüber dem bisherigen Fortbildungsweg um ca. 10 Monate verkürzt wird. Eine Förderung nach dem AFBG erfolgt für die erste Ausbildungsstufe zum Zimmermeister.

Kursinhalte

Zimmerergesellen mit mindestens 13 Monaten Gesellentätigkeit, Ausnahmeregelungen nach HWO möglich

Meisterausbildung:
Februar 2025/26 bis Januar 2026/27 oder 
April 2025/26 bis Mai 2026/27

Technikerausbildung:
Februar 2026/27 bis Januar 2027/28 oder 
August 2026/27 bis Juni 2027/28

  • komplette Ausbildung zum Zimmermeister Teile I - IV
    (siehe entsprechender Lehrgang)
  • schulische Technikerausbildung incl. allgemeinbildendem Teil
  • Teile I+II: zzt. 9.300,00 Euro
  • Teil III: zzt. 1.750,00 Euro
  • Teil IV: zzt. 850,00 Euro
  • Prüfung I-IV: zzt. 820,00 Euro *

    *Bedingungen der Handwerkskammer Kassel beachten!

Neu: Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit dem Web-Formular unten, nicht mit dem ausgedruckten Kursinfo.

Kursinfo

Verbindliche Anmeldung

Entscheidung kann später nach Präsentation erfolgen.
Ich willige ein, dass alle vorstehenden Daten zum Zwecke der Lehrgangsverwaltung und allgemeiner Informationen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Mir ist bekannt, dass ich jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Änderung, Löschung habe. (Bitte bestätigen)
Nur ausfüllen, wenn Firma die Rechnung bezahlt.
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