FORTBILDUNGSLEHRGANG ASI-ARBEITEN

zur Sachkunde nach Nr. 2.7 und Anlage 5 TRGS 519

Gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 (3) der Gefahrstoffverordnung gelten Sachkundenachweise für den Zeitraum von 6 Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erworben wurden, behalten bis 30.06.2019 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.

Teilnehmer 
Personen, deren Sachkundenachweis der Verlängerung bedarf

Termine 
07.12.2023 oder
27.06.2024 oder
05.12.2024 oder
05.06.2025 oder
11.12.2025

Inhalte 

  • Asbest – Verwendung und Eigenschaften
  • Vorschriften und Regelwerk
  • Verwendungsbeschränkungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Arbeitsschutz
  • Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte und Persönliche Schutzausrüstung
  • Praktische Vorführungen
  • Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch

Kosten 
275,- €

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Info / Anmeldung


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