Lehrgang zum Erhalt der Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest

Lehrgang für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4c zum Erhalt der Sachkunde nach § 11a Absatz 5 in Verbindung mit Anhang I Nr. 3.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Anlage 5 der TRGS 519

Gemäß Anhang I Nummer 3.7 Absatz 3 GefStoffV gelten Sachkundenachweise für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Datum des Nachweises. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um jeweils sechs Jahre.

Teilnehmer  
Personen, deren Sachkundenachweis der Verlängerung bedarf

Termine  
20.08.2026 oder 03.12.2026

Inhalte 

  • Asbest – Verwendung und Eigenschaften
  • Vorschriften und Regelwerk
  • Verwendungsbeschränkungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Arbeitsschutz
  • Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte und Persönliche Schutzausrüstung
  • Praktische Vorführungen
  • Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch

Referent:
Zimmer- und Dachdeckermeister Thomas Reinhold

Kosten  
350,- €

Neu: Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit dem Web-Formular unten, nicht mit dem ausgedruckten Kursinfo.

Sachkundezeugnis und Nachweise bereits abgelegter Fortbildungen bitte per E-Mail an uc(at)bubiza.de!

Kursinfo

Ich willige ein, dass alle vorstehenden Daten zum Zwecke der Lehrgangsverwaltung und allgemeiner Informationen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Mir ist bekannt, dass ich jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Änderung, Löschung habe. (Bitte bestätigen)
Nur ausfüllen, wenn Firma die Rechnung bezahlt.
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