
Lehrgang zum Erhalt der Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest
Lehrgang für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4c zum Erhalt der Sachkunde nach § 11a Absatz 5 in Verbindung mit Anhang I Nr. 3.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Anlage 5 der TRGS 519
Gemäß Anhang I Nummer 3.7 Absatz 3 GefStoffV gelten Sachkundenachweise für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Datum des Nachweises. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um jeweils sechs Jahre.
Teilnehmer
Personen, deren Sachkundenachweis der Verlängerung bedarf
Termine
20.08.2026 oder 03.12.2026
Inhalte
- Asbest – Verwendung und Eigenschaften
- Vorschriften und Regelwerk
- Verwendungsbeschränkungen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsschutz
- Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte und Persönliche Schutzausrüstung
- Praktische Vorführungen
- Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch
Referent:
Zimmer- und Dachdeckermeister Thomas Reinhold
Kosten
350,- €
Neu: Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit dem Web-Formular unten, nicht mit dem ausgedruckten Kursinfo.
Sachkundezeugnis und Nachweise bereits abgelegter Fortbildungen bitte per E-Mail an uc(at)bubiza.de!