
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest
Lehrgang für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4c zum Erwerb der Sachkunde nach § 11a Absatz 5 in Verbindung mit Anhang I Nr. 3.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Anlage 5 der TRGS 519
Gemäß § 11a Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung darf der Arbeitgeber Tätigkeiten mit Asbest nur durchführen lassen, wenn der Betrieb über die erforderliche sicherheitstechnische, organisatorische und personelle Ausstattung verfügt. Die Sachkunde nach Anhang I Nummer 3.7 ist sowohl erforderlich für die verantwortliche Person im Betrieb als auch für die weisungsbefugte Person, die die Tätigkeiten beaufsichtigt (§ 11a Absatz 5 Nummer 1 und 2 GefStoffV). Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erbracht. Sachkundenachweise gelten für einen Zeitraum von sechs Jahren (Anhang I Nummer 3.7 Absatz 3 GefStoffV)
Teilnehmer
Mitarbeiter von Zimmerer-, Dachdecker-, Abbruch- und Entsorgungsunternehmen sowie andere Personen, die entsprechende Tätigkeiten mit Asbest ausführen wollen
Termine
15. - 16.06.2026
07. - 08.12.2026
Weitere Termine auf Anfrage möglich.
Inhalte
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen: vorbereitende Maßnahmen, Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte, Abbrucharbeiten, Instandhaltungsarbeiten, besondere Maßnahmen bei Asbestzement in Räumen, abschließende Arbeiten
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
- Praktische Vorführungen
Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab.
Referenten:
Arbeitsmediziner, Umweltingenieure, Dachdeckermeister, Zimmermeister
Kosten
690,- €
Prüfungsgebühr: 45,- €
Neu: Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit dem Web-Formular unten, nicht mit dem ausgedruckten Kursinfo.